Kennzeichnung KFZ
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und haftungstechnischer Fragen sind Kraftfahrzeuge die sich am Flugplatzgelände bewegen mit einer GELBEN FAHNE (Mindestmaße 1 x 1 Meter) auszustatten!
Die Zufahrt von KFZ´s zu nicht öffentlich erreichbaren Bereichen ohne entsprechende Kennzeichnung durch eine gelbe Fahne ist nicht gestattet!
Die Fahne ist gut sichtbar, zur Erfüllung der Signalfunktion, am Fahrzeug anzubringen!
Anmerkungen:
- Auch gelb lackierte Kraftfahrzeuge sind mit einer gelben Fahne auszustatten!
- Gelbe Baustellenblinklichter sind ebenfalls NICHT zulässig!
Wir bitten alle Gäste des Fliegerclub St.Johann sowie die Mitglieder des Fliegerclub St.Johann sich an diese Bestimmung zu halten!